Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die Rüebli Kurier GmbH übernimmt Transportaufträge zu folgenden Bedingungen:


Preise

Gerne offerieren wir Ihnen Ihre individuelle Fahrt nach Anzahl Kilometer. Verrechnet werden nur Lastkilometer. Bei Lieferungen mit staubedingten Fahrzeitverlusten von 30 Minuten und mehr kann ein Zuschlag (zu einem reduzierten Tarif) erhoben werden.


Treibstoffzuschlag

Der Treibstoffzuschlag ist abhängig vom aktuellen Treibstoffpreis und wird laufend angepasst.


Auftragserteilung und Annullierung

Aufträge werden telefonisch oder online erteilt und angenommen. Bei nachträglicher Annullierung seitens des Kunden wird der bis dahin betriebene Aufwand in Rechnung gestellt.


Faktura- und Zahlungsbedingungen

Die Rüebli Kurier GmbH fakturiert ihre Dienstleistungen ausschliesslich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz. Die Rechnungen werden nach den geltenden Bestimmungen des Schweiz. MWSTG unter der UID Nr. CHE-108.659.775 MWST erstellt, und inskünftig im PDF-Format elektronisch, ohne Lieferscheine und/oder Abgabebestätigungen, an den Kunden versendet. Allfällige Sonderwünsche in Bezug auf die Faktura-Form müssen mit einem Bearbeitungszuschlag von CHF 15.00 zuzüglich gesetzl. MWST berechnet werden, oder aber können aufgrund limitierter Möglichkeiten des Faktura-Systems nicht berücksichtigt werden. Faktura-Reklamationen können innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden, ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt.

Rechnungen aus Dienstleistungen der Rüebli Kurier GmbH sind innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen, ab Rechnungsdatum, netto und frei von jeglichen Abzügen in CHF auf das auf der Faktura angegebene Bankkonto zu begleichen. Verspätete Zahlungen fallen nach Ablauf des Zahlungsziels in den automatischen Mahnlauf. Nach Mahnstufe 1, zehn (10) Kalendertage ab Fälligkeitsdatum, wird eine Mahngebühr von CHF 25.00 erhoben. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, für sämtliche Mahn-, Inkasso-, und Prozesskosten sowie den üblichen Verzugszinsen, vollumfänglich zu haften. Bei Nichtbezahlung der Forderung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist obliegt der Rüebli Kurier GmbH, ohne weitere Mitteilung an den Auftraggeber, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Rüebli Kurier GmbH kann sämtliche ihrer Debitorenforderungen jederzeit zedieren und/oder an Dritte abtreten.


Transportgut

Die Rüebli Kurier GmbH ist befugt, deklarierte Gefahrgut-Sendungen bis 1'000 Punkte mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen schweizweit zu transportieren.
Für die korrekte Warendeklaration/Warenkennzeichnung sowie für die optimale Verpackungseinheit, und die dafür notwendigen Beförderungspapiere ist die Auftraggeberin verantwortlich.

Personen und Tiertransporte sind ausgeschlossen.

Kühltransporte können nur unter der Bedingung durchgeführt werden, dass der Kunde die entsprechenden

Behälter oder Kühlelemente zur Verfügung stellt. Auslandfahrten und Verzollungen können zusammen mit bewährten Partnerunternehmen durchgeführt werden.


Haftung

Die Rüebli Kurier GmbH gewährleistet ein sorgfältiges Behandeln des Transportguts. Eine der Rüebli Kurier GmbH übergebene Sendung ist mit einer Frachtführer Haftpflichtversicherung bis
CHF 30000.– bei Verlust und für Wiederherstellungskosten versichert. Für Werttransporte kann kurzfristig eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, deren Prämie zu Lasten des Auftraggebers geht und separat verrechnet wird.


Lieferkonditionen

Reguläre Annahme- und Auslieferzeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.45 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 07.45 Uhr bis 15.45 Uhr

Ausserhalb dieser Zeiten wird ein Zuschlag für Früh- oder Spätzustellung erhoben. Wochenend-Zustellungen werden auf Vorbestellung entgegengenommen und ebenfalls mit einem Zuschlag verrechnet.


Vorbehalte

Vorbehalte über Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sofort in Gegenwart des Fahrers auf dem Liefer- resp. Rapportschein vermerkt werden. Äusserlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste sind bis spätestens drei (3) Arbeitstage nach Ablieferung schriftlich der Rüebli Kurier GmbH mitzuteilen.


Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei (3) Arbeitstagen schriftlich an Rüebli Kurier GmbH gestellt werden, andernfalls können solche Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn der Empfänger die Sendung ohne Vermerk hinsichtlich erkennbarer Schäden annimmt, unterstellt die Rüebli Kurier GmbH, dass die Ware unversehrt abgeliefert worden ist. Innerhalb von 30 Tagen nach Schadenanzeige muss diese durch Vorlage aller notwendigen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers vollständig dokumentiert sein. Die Rüebli Kurier GmbH ist nicht zur Bearbeitung irgendwelcher Schadenersatzansprüche verpflichtet, solange nicht alle Transportkosten bezahlt sind. Eine Verrechnung oder Aufrechnung mit Ersatzansprüchen ist nicht möglich. Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung der Sendung Klage erhoben ist.


Höhere Gewalt

Höhere Gewalt – z.B. Unwetter, Streik, Klimakleber/In, kriegerische Ereignisse, Erdbeben, Staus, Unfälle oder Fahrzeugpannen usw. – entbindet uns von jeglicher Laufzeitzusage, Garantieleistungen (z. B. Ersatz) und Haftung betreffend der Sendung.


Gerichtsstand

Der Kunde hat gemäss Art. 40d OR bezüglich des Gerichtsstands ein Widerrufsrecht von sieben (7) Tagen. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Rüebli Kurier GmbH untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Brugg.


Wir behalten uns vor, Tarife sowie Transportbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abzuändern oder anzupassen.


Der Auftraggeber anerkennt durch die Auftragserteilung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Lupfig, November 2023